Beschwerdeverfahren
Beschwerde Möglichkeiten
Beschwerdeverfahren
Neben unseren anderen Partizipationsverfahren setzten wir auch ein Beschwerdeverfahren für die Kinder um. Mit dem Bundeskinderschutzgesetz wurde das Beteiligungs- und Beschwerderecht in Einrichtungen konkretisiert.
Wir sehen es als unsere Aufgabe den Kindern das zustehende Recht tatsächlich einzuräumen und sie als Ideen- und Beschwerdeführer aktiv miteinzubeziehen.
Dies erfordert eine gewisse Haltung der Mitarbeiter, besonders auch in der Krippe, da die meisten Kinder sich verbal noch nicht äußern können. Hier ist es wichtig auf die Impulse der Kinder zu achten.
Im Kindergarten gibt es verschiedene Beschwerdeverfahren: Beschwerdemöglichkeit im Kinderkonferenz oder im Gespräch mit dem Gruppenpersonal. Ebenso gibt es bei der Leitung oder Fachbereichsleiter eine „Kindersprechstunde“ und eine jährlich stattfindende Kinderbefragung (im Moment noch in Arbeit).