Gebühren

Unsere Kindergartengebühren

Elternbeitragstabelle

Elternbeitragstabelle KITA

Der Gesamtbeitrag seit dem 01.09.2021 besteht aus Betreuungsentgelt für die vereinbarte tägliche Betreuungszeit und

Verpflegungskosten (88,00 EUR pauschal inkl. Frühstück, Mittagessen, Snack und Getränke) im Monat.

 

Krippe
Stunden Beiträge Verpflegung Gesamtbeitrag
<3-4 Std. 220,00 € 88,00 € 308,00 €
<4-5 Std 242,00 € 88,00 € 330,00 €
<5-6 Std. 264,00 € 88,00 € 352,00 €
<6-7 Std. 286,00 € 88,00 € 374,00€
<7-8 Std. 308,00 € 88,00 € 393,00 €
<8-9 Std. 330,00 € 88,00 € 418,00 €
<9 Std.  352,00 € 88,00 € 440,00 €

Vorbehaltlich der gesetzlichen bzw. förderrechtlichen Änderung während eines Betreuungsjahres können sich Änderungen ergeben.

 

– Der Monat August ist jeweils Verpflegungskostenfrei!
– Bei Aufnahme Ihres Kindes erlauben wir uns, eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 20,00 € einzuziehen.

 

Elternbeitragstabelle Kindergarten

Der Gesamtbeitrag seit dem 01.09.2021 besteht aus Betreuungsentgelt für die vereinbarte tägliche Betreuungszeit und Verpflegungskosten (95,00 EUR pauschal inkl. Frühstück, Mittagessen, Snack und Getränke) im Monat.

 

Kindergarten
Stunden Beiträge Verpflegung Beitrag                                   *abzgl. staatl. Zuschuss 100,00 €
<3-4 Std. 135,00 € 98,00 € 233,00 €                                                                             133,00 €
<4-5 Std 148,50 € 98,00 € 246,50 €                                                                             146,50 €
<5-6 Std.  162,00 € 98,00 € 260,00 €                                                                             160,00 €
<6-7 Std. 175,50 € 98,00 € 273,50 €                                                                             173,50 €
<7-8 Std. 189,00 € 98,00 € 287,00 €                                                                             187,00 €
<8-9 Std. 202,50 € 98,00 € 300,50 €                                                                             200,50 €
<9 Std.  216,00 € 98,00 € 314,00 €                                                                             214,00 €

Vorbehaltlich der gesetzlichen bzw. förderrechtlichen Änderung während eines Betreuungsjahres können sich Änderungen ergeben.*Aufgrund des staatlichen Elternbeitragszuschusses (EBZ) für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt wird die Betreuungsgebühr nach Vorgabe des Staatsministeriums um diesen Zuschuss verringert, wenn die Voraussetzungen für die Bezuschussung erfüllt sind. Beginn des Leistungszeitraumes ist der 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet.

  • Geschwisterkinder: 10% Ermäßigung für das/die jeweils ältere/n Kind/er auf den Elternbeitrag ja nach Berechtigung.
  • Der Monat August ist jeweils Verpflegungskostenfrei!
  • Bei Aufnahme Ihres Kindes erlauben wir uns, eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 20,00 € einzuziehen.