Kinderschutz

Kinderschutz

Der Schutz des Kindeswohls gehört zu den elementarsten Aufgaben unserer Arbeit. Die uns anvertrauten Kinder brauchen aufgrund ihrer Entwicklung unsere Hilfe und unseren Schutz. Dabei ist es uns wichtig, unser eigenes Handeln im Auge zu behalten: Unfallverhütungsvorschriften, Fragen der Aufsichtspflicht und das persönliche Wohl der Kinder bestimmen unsere Arbeit. Unser Träger schafft mit einem Kinderschutzkonzept und qualifizierten Fachkräften einen guten Rahmen zur Prävention und schnellen Intervention im Akutfall. Alle pädagogischen Fachkräfte sind darüber informiert und wissen ggf. was zu tun ist. Unser Personal und auch externe Anbieter im Haus, werden regelmäßig an Hand der Handlungsleitlinien zur Evakuierung, Amoklauf und Verbarrikadierens belehrt.

Damit ist es auch selbstverständlich, dass in unserer Einrichtung ausschließlich Personen arbeiten, die gemäß § 72a SGB VIII nicht vorbestraft sind. 

 

Unsere Mitarbeiterinnen kennen die altersentsprechenden Entwicklungsverläufe von Kindern. Hierzu gehört auch ein bewusster, transparenter und achtsamer Umgang mit kindlicher Sexualität. Wir sichern in unserer Kindertageseinrichtung die Intimsphäre der Kinder und schützen sie vor sexuellen Grenzverletzungen. Unsere pädagogischen Mitarbeiter sind vertraut mit dem Konzept des Schutzes für Kinder. Sie sind informiert über den Umgang mit Verdachtsfällen und kennen klare Handlungsabläufe, wenn es zu Grenzverletzungen kommt.

 

Die Mitarbeiterinnen sind sich der besonderen Verantwortung für das Wohl der Kinder bewusst, reagieren frühzeitig und sensibel auf Gefährdungsanzeichen und haben ein Handlungskonzept, wie in einer Gefährdungssituation vorzugehen ist. Wir setzen es folgendermaßen um:

 

– aufmerksames Beobachten und Wachsamkeit hinsichtlich einer Kindeswohlgefährdung entwickeln
– Dokumentieren der Vorfälle
– Rücksprache mit den Eltern
– bei Häufung das Jugendamt hinzuziehen

 

Kinder haben ein eigenständiges Recht auf altersentsprechende Beteiligung und ein Recht sich in eigenen Angelegenheiten zu beschweren. Das Beschwerderecht gibt ihnen die Möglichkeit, ihre Sorgen und Anliegen den pädagogischen Mitarbeiterinnen anzuvertrauen und dabei die Erfahrung zu machen, ernst genommen zu werden und Hilfe zu erhalten. Sie wissen, an wen sie sich wenden können und wie mit ihren Anliegen umgegangen wird. Das pädagogische Personal ist dafür verantwortlich eine Atmosphäre zu schaffen, in der sich Kinder trauen, sich für die eigenen Interessen einzusetzen und das Recht der Beschwerde für eigene Belange wahrzunehmen.