Gebühren

Unsere Kindergartengebühren

Elternbeitragstabelle KRIPPE

 

Der Gesamtbeitrag seit dem 01.09.2024 besteht aus Betreuungsentgelt für die vereinbarte tägliche Betreuungszeit und Verpflegungskosten pauschal inkl. Frühstück, Mittagessen, Snack und Getränke im Monat.

 

Krippe
Stunden Beiträge Verpflegung Gesamtbeitrag
<3-4 Std. 231,00 € 97,00 € 328,00 €
<4-5 Std. 254,00 € 97,00 € 351,00 €
<5-6 Std. 277,00 € 97,00 € 374,00 €
<6-7 Std. 300,00 € 97,00 € 397,00 €
<7-8 Std. 323,00 € 97,00 € 420,00 €
<8-9 Std. 346,00 € 97,00 € 443,00 €
<9 Std. 369,00 € 97,00 € 466,00 €

Vorbehaltlich der gesetzlichen bzw. förder rechtlichen Änderung während eines Betreuungsjahres können sich Änderungen ergeben.

  • Geschwisterkinder: 10 % Ermäßigung für das/die jeweils ältere/n Kind/er auf den Elternbeitrag ja nach Berechtigung.
  • Der Monat August ist jeweils Verpflegungskosten frei!
  • Bei Aufnahme Ihres Kindes erlauben wir uns, eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 20,00 € einzuziehen.

 

 

Elternbeitragstabelle Kindergarten

 

Der Gesamtbeitrag seit dem 01.09.2024 besteht aus Betreuungsentgelt für die vereinbarte tägliche Betreuungszeit und Verpflegungskosten pauschal inkl. Frühstück, Mittagessen, Snack und Getränke im Monat.

 

Kindergarten
Stunden Beiträge Verpflegung Beitrag              *abzgl. staatl.    Zuschuss 100,00 €
<3-4 Std. 142,00 € 108,00 € 250,00 €                                       250,00 €   
<4-5 Std. 156,00 € 108,00 € 264,00 €                                       264,00 €                
<5-6 Std. 170,00 € 108,00 € 278,00 €                                       278,00 €              
<6-7 Std. 184,00 € 108,00 € 292,00 €                                       192,00 €              
<7-8 Std. 198,00 € 108,00 € 306,00 €                                       206,00 €             
<8-9 Std. 212,00 € 108,00 € 320,00 €                                       220,00 €        
<9 Std. 226,00 € 108,00 € 344,00 €                                       244,00 €         

Vorbehaltlich der gesetzlichen bzw. förder rechtlichen Änderung während eines Betreuungsjahres können sich Änderungen ergeben.

  • Geschwisterkinder: 10 % Ermäßigung für das/die jeweils ältere/n Kind/er auf den Elternbeitrag ja nach Berechtigung.
  • Der Monat August ist jeweils Verpflegungskosten frei!
  • Bei Aufnahme Ihres Kindes erlauben wir uns, eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 20,00 € einzuziehen.

* Aufgrund des staatlichen Elternbeitragszuschusses (EBZ) für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt wird die Betreuungsgebühr nach Vorgabe des Staatsministeriums um diesen Zuschuss verringert, wenn die Voraussetzungen für die Bezuschussung erfüllt sind. Beginn des Leistungszeitraumes ist der 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet.